Das Bundesamt für Justiz beschloss Ende Dezember 2021, dass für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von KMUs kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.
Somit haben kleine- und mittelständische Kapitalgesellschaften eine aufgeschobene Abgabefrist bis zum 07.03.2022. Die Forderung stellte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. in Rücksichtnahme auf die aktuelle Corona Situation. Durch die Verschiebung des Ordnungsgeldverfahrens sparen sich Betroffene eine Geldstrafe von mindestens 2.500 € ein.
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