Überbrückungshilfe IV ist da

Seit dem 07.01.2022 gibt es die nächste Überbrückungshilfe IV. Es ist die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus und gilt somit für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von der Corona Pandemie betroffen sind.

Der Förderzeitraum gilt für die Monate Januar bis März 2022 und soll besonders die Unternehmenszweige Reisen, Kultur und Veranstaltungen unterstützen. Aber auch die anderen Branchen sind antragsberechtig – analog zu der Überbrückungshilfe III Plus.

Sollte eine Erstantragstellung vorliegen gelten Sonderregelungen in Bezug auf die Abschlagszahlungen, diese belaufen sich auf 50 Prozent der beantragten Förderung.

Wie bei den vorherigen Überbrückungshilfen gilt auch hier, dass die Antragstellung nur über einen prüfenden Dritten laufen darf. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 30. April 2022.

Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe Plus verlängert sich in das laufende Jahr 2022. Es gelten dieselben Bedingungen (hier nochmal zum Nachlesen) wie bei der vorangegangen Neustarthilfe. Aktuell darf der Antrag selbst eingereicht werden. In einigen Wochen besteht die Möglichkeit den Antrag über einen prüfenden Dritten einzureichen. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022.

Reicht man den Antrag selbst ein, liegt die Abgabefrist der Endabrechnung beim 30. Juni 2022. Erfolgt das Einreichen über einen prüfenden Dritten, verschiebt sich die Frist bis zum 31. Dezember 2022.

Schlussabrechnungen

Die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I-III sowie November- und Dezemberhilfen können ab Mitte Februar 2022 bis Ende des Jahres eingereicht werden. Sie müssen über einen prüfenden Dritten eingereicht worden sein, welcher auch für die Schlussabrechnung, bestehend aus tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten, verantwortlich ist. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird eine endgültige Förderhöhe in Form des Schlussbescheid versendet, dies führt zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel, einer Nach- oder Rückzahlung.

Haben Sie Fragen zu den Corona-Hilfen 2022? Das CBK-Team hilft Ihnen gerne!

CBK GmbH
Published On: Februar 14th, 2022 / Categories: Änderungen, Corona-Hilfen / Tags: , /

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