Zum Herbstanfang ändert sich nicht nur unser Wetter, auch die Regierung liefert neue Änderungen zum letzten Quartal des Jahres 2021. Welche Änderungen dies sind und was Sie beachten sollten, lesen Sie hier:

1. Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung

Die Frist für Ihre Steuererklärung 2020 verlängert sich bis zum 31.10.2021, bzw. in NRW bis zum 02.11.2021 durch den Sonn- und Feiertag. Besonders wichtig ist dieses Datum für alle, die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen oder steuerfreie Zuschüsse – wie bspw. einen Corona Bonus – des Arbeitgebers erhalten haben.

Verlängern lässt sich die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2020 dennoch. Lassen Sie Ihre Steuererklärung von einem Berater anfertigen, haben Sie noch bis zum 31.05.2022 Zeit.

2. Änderungen in der Personalverwaltung

Seit dem 01.10.2021 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Krankenversicherung erhält die Bescheinigung direkt vom behandelnden Arzt. Ab Juli 2022 sollen auch Arbeitgeber in diesen Prozess mit einbezogen werden. Ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, den wir sehr begrüßen.

3. Änderungen im Bereich Lohn

Gerüstbauer dürfen aufjubeln! Ihr Mindestlohn steigt von 12,20 € auf 12,55 €. Für Oktober 2022 ist eine weitere Erhöhung auf 12,85 € vereinbart. Der Eck-Stundenlohn der Tariflöhne steigt in der gesamten Branche auf 17,47 € und für Dachdecker Gesellen um 0,40 € von 19,12 € auf 19,52 €.

Wir übernehmen auch Ihren Baulohn, kontaktieren Sie uns gerne!

Seit Oktober 2021 muss der Arbeitgeber Ungeimpften im Falle einer Quarantäne keine Lohnfortzahlung mehr zahlen.

4. Änderungen bei den Corona-Hilfen und der Kurzarbeit

Die Überbrückungshilfe III Plus, die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige sowie der Eigenkapitalzuschuss verlängern sich bis zum 31.12.2021.

Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% nachweisen können, haben die Möglichkeit bis zum 31.03.2022 die Überbrückungshilfe III Plus zu beantragen.
Soloselbstständige können für Oktober bis Dezember 2021 bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.
Die Restart Prämie ist wie geplant zum September 2021 ausgelaufen.

Haben Sie als Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt profitierten Sie bislang von 100 % Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Ab dem 01.10.2021 sinkt die Erstattung auf nur noch 50 % der Beiträge.

Sind Sie von den Änderungen ab Oktober 2021 betroffen? Was halten Sie davon?

Wir informieren Sie regelmäßig über Änderungen aus den Bereichen Personal, Buchhaltung und Mietverwaltung. Haben Sie Fragen zu den Themen, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

CBK GmbH
Published On: Oktober 4th, 2021 / Categories: Änderungen, Corona-Hilfen, Kurzarbeit, Lohn, News, Steuern / Tags: , , , , , , /

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